Das ist nicht das einziege Urteil gegen Oesterreich!"

Veröffentlicht auf von karl kreibich

Sieg für Zeugen Jehovas

Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich

Wien - Die Zeugen Jehovas haben gegen Österreich einen Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gewonnen. Der Spruch fiel deutlich aus: Mit einer Mehrheit von sechs zu eins urteilten die Richter, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzten, indem sie den Zeugen Jehovas 20 Jahre lang eine Rechtspersönlichkeit verweigerten. Österreich verstieß demnach auch gegen das Diskriminierungsverbot, da die Antragsteller anders als andere Religionsgesellschaften behandelt wurden.

Der Hintergrund: Seit 1978 kämpfen die Zeugen Jehovas darum, offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden. Vom Straßburger Urteil "erwarten wir uns Rückenwind für das derzeit laufende Anerkennungsverfahren", erklärte Zeugen-Jehovas-Sprecher Johann Zimmermann am Donnerstag. Die Entscheidung des dafür zuständigen Unterrichtsministeriums erwartet Zimmermann "Ende des Jahres".

Das Ministerium hatte bisher seine ablehnende Haltung damit begründet, dass eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft nur dann gesetzlich anerkannt werden könne, wenn sie mindestens zehn Jahre als religiöse Bekenntnisgemeinschaft mit Rechtspersönlichkeit bestanden hat. Dieser "Beobachtungszeitraum" lief im Sommer dieses Jahres aus - seither läuft das Anerkennungsverfahren. Ein weiteres dafür entscheidendes Kriterium, die Größe (mehr als zwei Promille der Bevölkerung oder 16.000 Menschen), haben die Zeugen Jehovas längst erfüllt: Nach eigenen Angaben haben sie 21.000 Aktive und 13.000 Sympathisanten - und sind damit die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft in Österreich.

13 anerkannte Kirchen

Laut Sprecher Zimmermann seien die Zeugen Jehovas in Deutschland, Italien und Ungarn anerkannt. Nur in Österreich werde ihnen dieser Status bis heute verwehrt. Derzeit sind 13 Kirchen und Religionsgesellschaften staatlich anerkannt. Die Zeugen Jehovas könnten die vierzehnte werden. Die Vorteile einer anerkannten Kirche sind unter anderem: Religionsunterricht, Grundsteuerbefreiung und Sendezeiten im ORF, aber auch Seelsorgeangebote in Gefängnissen und Spitälern. Zimmermann: "So etwas wie der Religionsunterricht ist bei uns noch nicht angedacht worden." Man erhoffe sich "Erleichterungen in der Seelsorge und beim Bau der Kirchen" .

Nikolaus Pelinka, Sprecher von Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ), wollte am Donnerstag das Urteil nicht kommentieren. Pelinka: "Wir können im Moment dazu gar nichts sagen, weil uns das Urteil noch nicht übermittelt wurde."

Veröffentlicht in Politik

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