Und warum die georgische Forderung, die Lage in der Krisenregion auch vom Internationalen Gerichtshof überprüfen zu lassen, Sinn macht.
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In Äsops bekannter Fabel vom Wolf und dem Lamm hätte der Wolf das Lamm fressen können, ohne ein Wort zu verlieren, aber er zog es vor, seine "Gründe" dafür darzulegen. Zuerst beschuldigt er das
Lamm, sein Trinkwasser zu trüben (obwohl das Lamm flussabwärts steht). Dann wirft er dem Lamm vor, ihn im letzten Jahr beschimpft zu haben (aber das Lamm ist erst sechs Monate alt). Schließlich
knurrt der Wolf, wenn es schon nicht das Lamm war, dann war es wohl dessen Vater. Danach schreitet er unverzüglich zur Tat.
Die "Rechtfertigungen" des Wolfs für seine böse Tat waren ein Luxus, den er sich gönnte. Gegenwärtig sind die Wolf-Staaten - also die Großmächte - durch die Charta der Vereinten Nationen
verpflichtet, Rechtfertigungen für den Einsatz von Waffengewalt vorzulegen. Das ist für die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates umso notwendiger, als man gegen diese Großmächte,
abgesehen von einer Verurteilung durch die öffentliche Meinung, im Fall einer ernsthaften Verletzung der Charta über keinerlei Sanktionen verfügt.
Russland hat verschiedene Gründe für seine bewaffnete Intervention in Georgien dargelegt, die stattfand, obwohl die abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien unter georgischer Souveränität
stehen. Moskau argumentiert, dass seine Invasion darauf abzielte, erstens, die georgische Aggression gegen die Südosseten zu stoppen, zweitens, den von Georgien begangenen ethnischen
Säuberungen, dem Völkermord und den Kriegsverbrechen ein Ende zu bereiten, drittens, russische Bürger zu schützen und, viertens, die Südosseten auf der Grundlage eines Friedensabkommen zu
verteidigen, das im Jahr 1992 von Boris Jelzin und Eduard Schewardnadse unterzeichnet wurde.
Rechtsbruch Russlands
Keiner dieser Gründe ist rechtlich stichhaltig. Die Entsendung georgischer Truppen nach Südossetien war zweifellos ein Akt politischer Rücksichtslosigkeit, aber Georgien hat damit gegen keine
internationale Regel verstoßen, so sehr seine Souveränität über die Provinzen auch nur auf dem Papier bestehen mag.
Ebenso wenig scheinen Völkermord oder ethnische Säuberungen vorgekommen zu sein, und wenn es Kriegsverbrechen gab, rechtfertigen diese keine militärische Invasion. Außerdem besitzen die
Südosseten die russische Staatsbürgerschaft nur, weil sie ihnen von Russland jüngst einseitig verliehen wurde. Und schließlich ist durch das Abkommen von 1992 nur die Überwachung innerer
Spannungen gestattet, nicht aber der massive Einsatz militärischer Gewalt.
Somit sind also, wie in Äsops Fabel, auch die "Rechtfertigungen" des Kremls hinfällig. Russland hat Artikel 2 der UN-Charta verletzt, wo es heißt, dass die Mitglieder "in ihren internationalen
Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Androhung oder Anwendung von Gewalt" zu unterlassen haben.
Aus der Fabel sind mehrere Lehren zu ziehen. Erstens: Wenn ein Lamm wie Georgien frech wird und den Schutz eines anderen Wolfs fordert - in diesem Fall der Nato - muss es vorsichtig sein, denn
jeder Wolf beschützt sein Territorium und ist entschlossen, alle Lämmer zu "beschützen", die unter seine "Rechtsprechung" fallen.
Zweitens: Obwohl die Großmächte hinsichtlich des Einsatzes von Gewalt de facto nicht an internationale Regeln gebunden sind, halten sie sich an eine Art ungeschriebene "Abmachung unter
Schurken", sich ähnlich zu verhalten. Der Westen verletzte diese Abmachung 1999 im Kosovo: Die Nato-Mächte griffen zuerst den Kosovo und Belgrad an und verletzten dadurch die UNO-Charta (obwohl
dies moralisch gerechtfertigt war, weil die Notwendigkeit bestand, die damals im Gang befindlichen Gräueltaten gegen die Zivilbevölkerung zu stoppen). Anschließend förderte und billigte der
Westen die Abspaltung des Kosovo. Die Folge war, dass man damit einen gefährlichen Präzedenzfall schuf, aufgrund dessen sich Russland nicht mehr verpflichtet fühlt, sich an diese ungeschriebene
Abmachung zu halten.
Da in Georgien hauptsächlich Zivilisten gelitten haben und auch noch immer leiden, ist es schließlich die Pflicht der internationalen Gemeinschaft eine dauerhafte Lösung zu finden, wie sie in
dem vom französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy forcierten Abkommen festgelegt ist.
Allerdings ist eine derartige dauerhafte Lösung nirgends in Sicht, weil russische Truppen - in krasser Verletzung dieses Abkommens und des internationalen Gewohnheitsrechts - nicht nur in
Abchasien und Südossetien, sondern auch in vielen Teilen Georgiens stationiert bleiben.
Nun haben die beiden abtrünnigen Regionen ihre Unabhängigkeit ausgerufen und Moskau hat diese Abspaltung abgesegnet, die sehr wahrscheinlich als Sprungbrett zur endgültigen Angliederung an
Russland dient.
Gesetz als Waffe
Georgien hat jenen Weg eingeschlagen, den Lämmer (kleine Länder) nehmen, wenn sie einem Wolf (Großmacht) gegenüberstehen: Sie drohen mit dem Gesetz als Waffe. Georgien hat vor dem
Internationalen Gerichtshof Klage gegen Russland aufgrund angeblicher Verletzungen der Konvention der Vereinten Nationen gegen Rassendiskriminierung eingebracht, sowie auch vor dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte aufgrund angeblicher Verletzung von Artikel 2 (Recht auf Leben) und Artikel 3 (Verbot inhumaner und erniedrigender Behandlung) der Europäischen
Menschenrechtskonvention.
Da Georgien Mitglied des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IGH) ist, hätte man auch beantragen können, dass der Ankläger des IGH die russischen Vorwürfe gegen Georgien
hinsichtlich Kriegsverbrechen und Völkermord ebenso untersucht, wie die georgischen Anschuldigungen gegen die Russen. Seltsamerweise ist das nicht geschehen, obwohl der Ankläger des IGH
glücklicherweise ankündigte, die Situation in Georgien weiterhin "unter Beobachtung" zu behalten.
Es ist offensichtlich, dass man mit Gesetzen allein keine richtige Lösung für eine derart komplexe und gefährliche Situation herbeiführen kann. Eine dauerhafte Lösung kann nur durch Politik und
Diplomatie gefunden werden. Nachdem sich allerdings beide Seiten auf internationales Recht berufen, könnten verbindliche Rechtsentscheidungen in diesen Verfahren die Parteien eventuell dazu
drängen, ein dauerhaftes Abkommen zu schließen.