War hier die C-Abteilung des IGH am Werk, oder hatten sie gerade keine nüchteren Richter wegen verschiedene Feiern??? 1.k

Veröffentlicht auf von karl kreibich


Eine verständliche Zusammenfassung dazu!

STANDARD: Wie wird Serbien nach dem Urteil des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zum Kosovo, wonach die Unabhängigkeitserklärung der Kosovo-Albaner nicht gegen das Völkerrecht verstoßen hat, weitermachen?

Božinovic: Unsere Frage ob die Deklaration der Unabhängigkeit gegen das Völkerrecht verstößt, wurde vom IGH so verstanden, dass er sich nur auf den Akt der Deklaration bezog. Diese zu starke Einengung der Frage hat - bei allem Respekt für das, was der IGH tut – zur Folge, dass die Antwort ein ziemlich triviales Ja war. Wenn sie fragen, ob die Menschen das Recht auf eine Deklaration haben, dann unterstützen wir das ja auch. Aber der Sinn der Frage war, zu klären, ob diese Deklaration ein ausreichender Grund für die Anerkennung der Unabhängigkeit war. Und dazu wollte sich der Gerichtshof nicht äußern.

STANDARD: Sie meinen, dass der IGH nichts über das Sezessionsrecht sagt?

Božinovic: Darum geht es aber. Es geht nicht um Meinungsfreiheit, sondern um das Recht einen neuen Staat auf dem Territorium eines existierenden Staates zu gründen. Eine sehr interessante Ausführung des IGH war, dass die Teilnehmer bei der Annahme der Deklaration nicht Vertreter der kosovarischen Regierung waren, sondern gewählte Bürger mit einer Legitimität des Volkes (das Parlament in Prishtina nahm am 17.2.2008 eine von Premier Hashim Thaci verlesene Unabhängigkeitserklärung per Akklamation an, Anm. der Red.). Aber wir wissen ja, dass die die da anwesend waren, Vertreter der kosovarischen Regierung waren.

STANDARD: Wenn Thaci als Regierungsvertreter die Unabhängigkeitserklärung angenommen hätte, hätte dies gegen die UN-Resolution 1244 verstoßen?

http://derstandard.at/1277339623698/STAN...oblem-entlasten

Die österreichische Stellungnahme ist im Außenministerium unter Leitung von Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhard Hafner verfasst worden.
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Kein Widerspruch zu Resolution 1244

Selbst wenn Unabhängigkeitserklärungen nach allgemeinem Völkerrecht nicht verboten sind, hätte die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo durch Sicherheitsrats- Resolution 1244 ausgeschlossen sein können. Mit dieser Resolution wurde nach dem militärischen Konflikt des Jahres 1999 eine internationale zivile und militärische Präsenz im Kosovo geschaffen, die bis zu einer Lösung der Kosovo-Frage die Selbstverwaltung des Kosovo fördern sollte. Der IGH interpretierte – ähnlich wie Österreich – das durch die Resolution geschaffene Regime als Übergangsregime, das keine Bestimmungen über den endgültigen Status des Kosovo enthält und daher auch eine Unabhängigkeitserklärung nicht ausschließt.

Da dem IGH die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Unabhängigkeitserklärung „durch die provisorischen Selbstverwaltungseinrichtungen des Kosovo“ gestellt worden war, prüfte der IGH sehr genau, wer Autor der Unabhängigkeitserklärung ist. Er kam zum Ergebnis, dass dies nicht die provisorischen Einrichtungen des Kosovo waren, wie die Fragestellung an den IGH insinuiert hatte.
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http://diepresse.com/home/recht/rechtall.../recht/index.do


The UN; on September 14th the decision for the Serbian resolution PDF Print E-mail
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Thursday, 05 August 2010
ImageThe UN wil give on September 14th the decision for the Serbian resolution. The resolution was discussed two days before at the Security Council of UN and it comes immediately after the decision of the International Justice Court about the independence of the newest state in Europe. During the discussions the Serbian Minister of Foreign Affairs Vuk Jeremic considered as unjust the decision of the International Justice Court considering the restart of the negotiations with Pristine. While the Kosovo Minister of Foreign Affairs Skender Hyseni, asked the substitution of the resolution 1244 of the UN.

Veröffentlicht in Politik

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